Existenzgründungsförderung

Braunschweiger Gründungsfonds

Die Stadt Braunschweig hat für Existenzgründungen und junge Unternehmen mit Sitz in Braunschweig seit 2007 einen Gründungsfonds eingerichtet. Daraus werden Zuschüsse für die Gründung oder den Erwerb eines Unternehmens als Einstieg in die Selbstständigkeit sowie für die Erweiterung eines Unternehmens gewährt. Sie können zwischen 1.000 und 7.500 Euro liegen. Ausgeschlossen sind u.a. Existenzgründungen im Nebenerwerb, freiberufliche Existenzgründungen (außer aus der Kultur- und Kreativwirtschaft) sowie Gründungen im gastronomischen Bereich.

Weitere Voraussetzungen:

  • Ein schlüssiges Unternehmenskonzept mit Businessplan
  • Der Antrag muss spätestens 36 Monate nach erstmaliger Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit gestellt werden – vor Vorhabenbeginn (Gründung, Erwerb oder Erweiterung eines Unternehmens) und Abschluss vertraglicher Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit den geplanten Investitionen stehen.
  • Ggf. müssen die für die Gründung erforderlichen Genehmigungen vorgelegt werden.
  • Der Unternehmenssitz muss nach Auszahlung des Zuschusses für mindestens drei Jahre in Braunschweig verbleiben.
  • Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss kleiner als zehn sein.
  • Der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme dürfen zwei Millionen Euro nicht überschreiten.

Braunschweiger Gründungspreis

In Kooperation mit der Braunschweig Zukunft GmbH lobt die Braunschweigische Landessparkasse alle zwei Jahre einen Gründungspreis aus. Ausgezeichnet werden erfolgreiche Jung-Unternehmen oder vorbildhafte Unternehmer, außerordentliche Leistungen, die Entwicklung innovativer Ideen sowie „Mutmacher“ im Rahmen einer Existenzgründung. Der Braunschweiger Gründungspreis ist mit 10.000 Euro dotiert.

Kontakt

© BSZ/Philipp Ziebart

Olivia Sauer

Bereich Innovationsförderung

Fachreferentin Gründungsförderung
Geschäftsstelle Gründungsnetzwerk

Anschrift

Rebenring 33
38106 Braunschweig

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Tel.: 0531 4703452
Fax: 0531 4703444

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