Existenzgründungsförderung
Braunschweiger Gründungsfonds
Die Stadt Braunschweig hat für Existenzgründungen und junge Unternehmen mit Sitz in Braunschweig seit 2007 einen Gründungsfonds eingerichtet. Daraus werden Zuschüsse für die Gründung oder den Erwerb eines Unternehmens als Einstieg in die Selbstständigkeit sowie für die Erweiterung eines Unternehmens gewährt. Sie können zwischen 1.000 und 7.500 Euro liegen. Ausgeschlossen sind u.a. Existenzgründungen im Nebenerwerb, freiberufliche Existenzgründungen (außer aus der Kultur- und Kreativwirtschaft) sowie Gründungen im gastronomischen Bereich.
Weitere Voraussetzungen:
- Ein schlüssiges Unternehmenskonzept mit Businessplan
- Der Antrag muss spätestens 36 Monate nach erstmaliger Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit gestellt werden – vor Vorhabenbeginn (Gründung, Erwerb oder Erweiterung eines Unternehmens) und Abschluss vertraglicher Verpflichtungen, die im Zusammenhang mit den geplanten Investitionen stehen.
- Ggf. müssen die für die Gründung erforderlichen Genehmigungen vorgelegt werden.
- Der Unternehmenssitz muss nach Auszahlung des Zuschusses für mindestens drei Jahre in Braunschweig verbleiben.
- Die Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss kleiner als zehn sein.
- Der Jahresumsatz oder die Jahresbilanzsumme dürfen zwei Millionen Euro nicht überschreiten.
Unterlagen zum Existenzgründungsfonds
Braunschweiger Gründungspreis
In Kooperation mit der Braunschweig Zukunft GmbH lobt die Braunschweigische Landessparkasse alle zwei Jahre einen Gründungspreis aus. Ausgezeichnet werden erfolgreiche Jung-Unternehmen oder vorbildhafte Unternehmer, außerordentliche Leistungen, die Entwicklung innovativer Ideen sowie „Mutmacher“ im Rahmen einer Existenzgründung. Der Braunschweiger Gründungspreis ist mit 10.000 Euro dotiert.
Kontakt
Olivia Sauer
Fachreferentin Gründungsförderung
Geschäftsstelle Gründungsnetzwerk
Anschrift
Rebenring
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38106
Braunschweig
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