Gesundheit & Sicherheit
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Reservieren Sie sich online einen Termin zur Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz.
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Für Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln erfolgen, sofern eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung nach Artikel 75 des Schengener Durchführungsübereinkommens mitgeführt wird.
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Es hat sich gezeigt, dass die Übertragung und Verbreitung von MRSA als multifaktorielles Geschehen zu werten ist, an welchem die Institutionen des Gesundheitswesens in unterschiedlicher Weise Anteil haben. Eine wichtige Grundlage gegenlenkender Maßnahmen ist daher die Einbeziehung und Koordination aller beteiligten Institutionen. Lokale Netzwerke haben sich hierbei als hilfreich und effizient erwiesen und sollen daher auch in Niedersachsen etabliert werden.