Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen

Neben Familien und erwachsenen Flüchtlingen (ca. 450 Personen) betreut die Stadt Braunschweig, Abteilung 51.2 Jugendhilfe- und Inobhutnahmedienste im Fachbereich 51 Kinder, Jugend und Familie, derzeit noch ca. 150 junge Menschen, die ohne ihre Eltern eingereist sind (Inobhutnahme). Diese unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlinge (umF) werden z. B. in stationären Wohngruppen der freien Jugendhilfeträger oder in städtischen Einrichtungen betreut. In Kooperation mit den Bildungsträgern der Stadt wird an der schulischen und beruflichen Integration dieser Jugendlichen gearbeitet.

Ehrenamtliche und Paten

Jugendliche, die in den städtischen Einrichtungen wohnen, wünschen sich noch mehr persönlichen Kontakt zu Braunschweigern. Einen Teil Ihrer Freizeit möchten sie gerne mit gleichaltrigen deutschen Jugendlichen, Familien und/oder Einzelpersonen verbringen. So können sie die neu erlernte Sprache anwenden sowie die individuelle Lebensweise und Kultur der in Braunschweig lebenden Menschen kennenlernen. Wenn Sie sich vorstellen können, auf diese Weise einen Jugendlichen eine Zeit lang zu begleiten oder sich ehrenamtlich in einer anderen Form engagieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson für Ehrenamtliche und Paten unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie der Stadt Braunschweig.

Ansprechperson

Frau Sigrid Böttcher

Kontakt

Tel.: 0531 4708241
Tel.: 0162 2493620

(Mobil)


Gastfamilien (Pflegefamilien)

Familien, die sich zur Aufnahme eines unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlings bereit erklären, können Kontakt zur Stelle 51.22 Sozialdienst für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und Ausländer im Fachbereich 51 Kinder, Jugend und Familie der Stadt aufnehmen. Dort werden sie über die Anforderungen informiert und beraten. Entschließen sich Familien zur Aufnahme, werden sie durch die Fachstelle zu Gasteltern ausgebildet und können im Anschluss einen jungen Menschen bei sich zu Hause aufnehmen.

Ansprechpersonen

Frau Christina Bogner

Kontakt

Frau Lea Carolin Müller

Kontakt

Rechtliche Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (Amtsvormundschaften)

Das Familiengericht stellt das Ruhen der elterlichen Sorge fest und richtet durch einen Beschluss eine Vormundschaft ein. In der Regel bedient es sich hierbei des Fachbereiches 51 Kinder, Jugend und Familie. Aufgabe des Vormundes ist es, die Personensorge wahrzunehmen und die Entwicklung und Integration der Jugendlichen zu fördern.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entscheiden in Absprache mit dem Mündel und zum Kindeswohl über diverse Angelegenheiten im Leben des Jugendlichen, wie z. B. den Aufenthalt, Entscheidungen bzgl. Schule und Ausbildung, sämtliche asyl- und ausländerrechtlichen Angelegenheiten, Wahrnehmung der Gesundheitsfürsorge, Vertretung bei Rechtsgeschäften, Beantragung von Sozial- bzw. Jugendhilfeleistungen, Vertretung im gerichtlichen Verfahren usw.

Ansprechperson

Herr Frank Müller

Kontakt

Erläuterungen und Hinweise