Wird jemand für kurze Zeit voll stationär in einem Pflegeheim untergebracht, so fällt dies unter den Begriff Kurzzeitpflege. Dies trifft z. B. dann zu, wenn die Pflege im Haushalt vorübergehend nicht möglich ist (z. B. Urlaub der Pflegeperson) oder aber auch durch kurzfristige erhebliche Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit.