Parken von Elektrofahrzeugen
Seit dem 01.01.2023 ist das kostenlose Parken von Elektrofahrzeugen auf gebührenpflichtigen Stellplätzen nicht mehr möglich. Für Fahrerinnen und Fahrer von Elektrofahrzeugen entstehen demnach beim Parken im öffentlichen Raum die geltenden Parkgebühren.
Sofern über die örtliche Beschilderung keine Gebührenpflicht angeordnet ist, bleibt das Parken an einer Ladesäule während des Ladevorgangs kostenfrei.
Stellplätze für Elektrofahrzeuge werden unter anderem mit dem Verkehrszeichen "Parken" und dem Zusatzzeichen "Elektrisch betriebenes Fahrzeug" gekennzeichnet. Hier dürfen Elektrofahrzeuge mit einem E-Kennzeichen geparkt werden.