Bauantrag / Baugenehmigung nach § 63 NBauO - Werbeanlagen - erforderliche Unterlagen

Die Aufzählung soll Ihnen zur Orientierung dienen und erhebt verständlicherweise nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Weitergehende Unterlagen können im Laufe der Prüfung Ihrer Unterlagen noch erforderlich werden.

Die Bauvorlagen sind durch die Bauvorlagenverordnung (NBauVorlVO) näher bestimmt.

Die Anforderungen an die Dateinamen gemäß der Anlage 1 NBauVorlVO sind zu beachten.

Folgende Unterlagen/ Bauvorlagen sind grundsätzlich einzureichen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (Öffnet in einem neuen Tab)
  • einfacher Lageplan (§ 11 (3) NBauVorlVO) (bei freistehenden Anlagen)
    mit dokumentenechter Eintragung und Vermaßung der geplanten Baumaßnahme
    Dateiname: 02_qualifizierter Lageplan
  • aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte (maximal 1 Jahr alt)
    Dateiname: 02_Auszug Liegenschaftskarte
  • aktueller Auszug aus dem Bebauungsplan (Öffnet in einem neuen Tab) 
    oder Eintragung der Festsetzungen des Bebauungsplanes im Lageplan
    (nur bei Fremdwerbeanlagen)
    Dateiname: 02_B-Plan

  • Bauzeichnungen:
    • Ansichten
      (mit Eintragung der geplanten Anlagen und Darstellung der baulichen Änderungen)
      Dateiname: 03_Ansicht Sueden, 03_Ansicht Osten usw.

  • Baubeschreibung
    Dateiname: 04_Baubeschreibung

  • Standsicherheitsnachweis
    (in Sonderfällen, wie z. Bsp. Anlagen über 10 m Höhe oder große Dachwerbeanlagen)
    Dateiname: 06_Nachweis Standsicherheit

  • Erklärung für die Teilnahme am digitalen Bauantragsverfahren (Öffnet in einem neuen Tab) 

Informationen zur digitalen Antragseinreichung

Erläuterungen und Hinweise