Eine grob ungehörige Handlung

Wer in Braunschweig ein dringendes Bedürfnis...

Öffentliche Toilette auf dem Kohlmarkt© Stadt Braunschweig, Katja Sellmann

...verspürt, sollte eine - öffentliche - Toilette aufsuchen. Denn wer völlig ungeniert öffentlich seine Notdurft verrichtet, wird mit einem empfindlichen Bußgeld belegt. Denn dieses ungebührliche Verhalten stellt gemäß § 118 Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) eine „Belästigung der Allgemeinheit“ dar und erfüllt so den Tatbestand der grob ungehörigen Handlung.
Im Sinne dieser Vorschrift „…handelt ordnungswidrig, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen."

Dieses rücksichtslose Verhalten wird daher auch konsequent mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet.

Nicht angesprochen...

... fühlen müssen sich hingegen Eltern kleiner Kinder, wenn ihre Kleinen beim Spielen plötzlich feststellen, dass sie es auf keinen Fall mehr bis zur nächsterreichbaren Toilette schaffen. Diskret von einem Gebüsch verdeckt wird sich sicherlich niemand belästigt fühlen.

Erläuterungen und Hinweise

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  • Stadt Braunschweig, Katja Sellmann