Einbürgerungen

Sie leben bereits viele Jahre in Deutschland und fühlen sich hier Zuhause? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. 
Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit an eine Ausländerin oder einen Ausländer. 

Gute Gründe für eine deutsche Staatsangehörigkeit

  • mehr Mitspracherecht in Politik und Gesellschaft, egal ob durch die Teilnahme an Wahlen oder eine eigene Kandidatur
  • freier Zugang zu allen Berufen, insbesondere im öffentlichen Dienst
  • Reise- und Visaerleichterungen in vielen Ländern, auch außerhalb Europas

Die Einbürgerung erfolgt nur auf Antrag und wird nach Prüfung und Feststellung eines Anspruchs durch Aushändigung einer Einbürgerungsurkunde wirksam. 

Für den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit müssen Sie in Zukunft nicht mehr grundsätzlich auf Ihre bisherige Staatsangehörigkeit verzichten.

Wir können aufgrund der sehr hohen Antragszahlen aktuell leider keine Beratungen mehr anbieten.
Lesen Sie sich daher die nachfolgenden Informationen zum Antrag und Verfahrensverlauf sowie zu den Voraussetzungen und erforderlichen Unterlagen bitte genau durch. 

Daneben finden Sie die häufigsten Fragen und Antworten im Reiter „Häufig gestellte Fragen/FAQ“ (Öffnet in einem neuen Tab).

Den Online-Antrag sowie wichtige Merkblätter und zusätzliche Informationen haben wir Ihnen unter dem Reiter Anträge/Formulare hinterlegt.

Allgemeine Informationen

Voraussetzungen Anspruchseinbürgerung

Voraussetzungen Ermessenseinbürgerung

Ausschluss der Einbürgerung

Erforderliche Unterlagen

Verfahrensablauf und -dauer

Welche Gebühren fallen an?

Vorprüfung Einbürgerung (Quick-Check)

Anträge/Formulare

Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit

Erläuterungen und Hinweise