Heilpraktikererlaubnis
- Allgemeine Informationen
- Heilpraktikergesetz
- Antrag auf Erlaubniserteilung
- Nachweis der erforderlichen Kenntnisse durch Überprüfung
- Kontakt
Allgemeine Informationen über die Ausübung von Heilkunde
Wer die Heilkunde ausüben will, ohne Arzt oder Ärztin zu sein, benötigt hierfür die Heilpraktiker-Erlaubnis. Diese wird auf Antrag vom Gesundheitsamt der Stadt Braunschweig erteilt.
Heilpraktikergesetz als Grundlage der Heilkunde
Abgeleitet vom Heilpraktikergesetz, das in das Jahr 1939 zurückreicht, wird Heilkunde stets dann ausgeübt, wenn folgende Merkmale erfüllt sind:
- die Tätigkeit wird berufs- oder erwerbsmäßig ausgeführt
- die Tätigkeit dient zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen (§ 1 Abs. 2 Heilpraktikergesetz)
- die Tätigkeit erfordert nach allgemeiner Auffassung ärztliche bzw. medizinische Fachkenntnisse.
Ob im konkreten Einzelfall ärztliche oder medizinische Fachkenntnisse erforderlich sind, hängt
- vom Ziel
- von der Methode und
- der Art der Tätigkeit ab.
Entscheidend für die Beurteilung, ob es sich um eine heilkundliche Tätigkeit i. S. des Heilpraktikergesetzes handelt, ist die Tatsache, ob die Tätigkeit ihrer Methode nach, bzw. durch die Ausübung von medizinisch unausgebildeten Laien gesundheitliche Schäden für Patienten verursachen kann oder ihre sachgerechte Anwendung eine hinreichend diagnostische Abklärung voraussetzt. Auch Maßnahmen an gesunden Menschen, z.B. Eingriffe zu kosmetischen Zwecken, können eine Ausübung der Heilkunde darstellen. Im übrigen benötigen auch diejenigen eine Erlaubnis, die in eigener Verantwortung und ohne den Weisungen zur Heilkunde berechtigter Person zu unterliegen, heilkundlich psychotherapeutische Tätigkeiten ausüben.
Antrag auf Erlaubniserteilung
Wenn Sie beabsichtigen, Ihren künftigen Beruf als Heilpraktiker im Stadtgebiet Braunschweig auszuüben, müssen Sie Ihren Antrag auf Erteilung der Heilpraktiker-Erlaubnis beim Gesundheitsamt stellen. Informationen über erforderliche Unterlagen zum Antrag finden Sie im Dateianhang weiter unten.
Nachweis der erforderlichen medizinischen Kenntnisse durch eine Prüfung
Damit Ihnen die Heilpraktikererlaubnis erteilt werden kann, müssen Sie u. a. nachweisen, dass Sie ausreichende Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen, um heilkundlich tätig werden zu können, ohne die Gesundheit der Bevölkerung zu gefährden.
Die Überprüfung dieser Kenntnisse wird für die Stadt Braunschweig durch einen Gutachterausschuss beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Lüneburg- wahrgenommen. Die schriftlichen Überprüfungen finden an 2 Terminen im Jahr statt:
- 3. Mittwoch im März eines Jahres und
- 2. Mittwoch im Oktober eines Jahres.
Um den Prüfungstermin im März wahrnehmen zu können, muss der Antrag bis zum 31.12. des Vorjahres bei der Stadt Braunschweig eingereicht werden. Für die Teilnahme an der Prüfung im Oktober gilt es, den Antrag bis zum 30.06. des laufenden Jahres vorzulegen.
Prüfungsabwicklung
Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Das Bestehen des schriftlichen Teils ist Voraussetzung für die weitere Prüfungsteilnahme. Ansonsten wird die Prüfung abgebrochen und Ihnen die beantragte Erlaubnis versagt.
Besondere Einzelfälle:
Sollte die Situation bestehen, dass in Ihrem speziellen Fall das oben beschriebene Verfahren nicht vollständig zutreffen, empfehlen wir Ihnen, sich von uns beraten zu lassen. Bitte rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin mit uns.
Kontakt
Gesundheitsamt Braunschweig
Hamburger Str. 226
38114 Braunschweig
Bitte melden Sie sich im Bedarfsfall für einen persönlichen Termin bei uns an:
Tel. 05 31 / 4 70 – 72 18.
E-Mail: gesundheitsamtbraunschweigde
Sie erreichen uns:
Montag bis Donnerstag 8.30 - 15.30 Uhr
und Freitag, 8.30 - 12.30 Uhr
und nach persönlicher Vereinbarung