Rat beschließt Aufruf: Finanzierung für Städtisches Klinikum muss vom Land sichergestellt werden

Braunschweig, 17. Dezember 2024 - Referat Kommunikation

Klinikum Salzdahlumerstraße© 2018 Stadt Braunschweig/ Daniela Nielsen

Der Rat der Stadt Braunschweig fordert Bund und Land auf, langfristig die ausreichende Krankenhausfinanzierung für das Städtische Klinikum Braunschweig (skbs) sicherzustellen. Kurzfristig soll das Land Niedersachsen anteilig das jährliche Defizit des Städtischen Klinikums übernehmen. Einen entsprechenden Aufruf hat der Rat auf Vorschlag der Verwaltung in seiner Sitzung am 17. Dezember beschlossen. 

In dem Aufruf bekennt sich der Rat zum Städtischen Klinikum, das als Klinikum der Maximalversorgung in öffentlicher Trägerschaft erhalten werden soll. Allerdings ist die Finanzierung des Städtischen Klinikums für die Stadt Braunschweig aufgrund einer Strukturkrise in der Kommunal- und Krankenhausfinanzierung allein kaum noch zu stemmen. Es ist daher zeitnah eine erheblich ausgeweitete finanzielle Unterstützung erforderlich. 

Das Städtische Klinikum Braunschweig ist das größte nichtstaatliche Krankenhaus in Niedersachsen. Trotz der enormen Belastungen, wie den Folgen eines langjährigen Sanierungsstaus und hoher Defizite, die jährlich über 70 Millionen Euro erreichen, stellt es Maximalversorgungsleistungen für die gesamte Gesundheitsregion Braunschweig bereit. Es kann den Betrieb seit längerem nur aufrechterhalten, weil es in niedersachsenweit einzigartigem Umfang mit städtischen Finanzmitteln unterstützt wird.  

Die Verantwortung für die Zuweisung des regionalen Maximalversorgungsauftrags, die vollständige Refinanzierung der erforderlichen Krankenhausinvestitionen und die angemessene kommunale Finanzausstattung liegt beim Land Niedersachsen. Daher fordert der Rat das Land einerseits auf, sich auf Bundesebene für eine erhöhte Krankenhausfinanzierung einzusetzen, die es kommunalen Maximalversorgern wie dem Städtischen Klinikum Braunschweig ermöglicht, ihren Versorgungsauftrag kostendeckend zu erfüllen. Andererseits sollte das Land seinen gesetzlichen Auftrag einer vollständigen Investitionsförderung und einer differenzierten Krankenhausplanung erfüllen. 

Bis diese Unterstützung erreicht ist, wird das Land Niedersachsen aufgefordert, zumindest die Anteile des jährlichen Defizits des Städtischen Klinikums zu übernehmen, die auf der investiven Unterfinanzierung und den hohen regionalen Versorgungsleistungen des Städtischen Klinikums beruhen. Die Verwaltung wird gebeten, zeitnah Gespräche mit der Landesregierung zu führen, um Lösungen für den dauerhaften Erhalt des Städtischen Klinikums als Krankenhaus der Maximalversorgung in öffentlicher Trägerschaft zu finden. 

„Ich danke dem Rat für dieses Bekenntnis zum Klinikum“, sagt Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum. „Wir werden uns gemeinsam mit vereinten Kräften für eine auskömmliche Finanzierung einsetzen, die sicherstellt, dass unser Maximalversorger seine herausragende Gesundheitsversorgung aufrechterhalten kann.“ 

Zum Hintergrund

Die Krankenhausbranche in Deutschland leidet seit Jahren unter massiver Unterfinanzierung. Viele Krankenhäuser sind von Insolvenz bedroht, bedingt durch einen Rückgang der stationären Versorgungsfälle und ein Vergütungssystem, das die tatsächlichen Kosten nicht abdeckt. Mit dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, der bevorstehenden Krankenhausreform des Bundes, soll das System verbessert werden. Es bietet jedoch keine sofortige Lösung. Besonders betroffen sind kommunale Träger von Krankenhäusern, die zusätzlich die Krise der Kommunalfinanzen bewältigen müssen. Ein Beispiel dafür ist das Städtische Klinikum Braunschweig, das aufgrund seiner Größe und seines regionalen Versorgungsauftrags besondere Herausforderungen bewältigen muss und dringend Sanierungen und Neubauten benötigt.  

Nach Niedersächsischem Krankenhausgesetz sind die Landkreise und kreisfreien Städte grundsätzlich nur dazu verpflichtet, die Sicherstellung der Versorgung der eigenen Bevölkerung mit Krankenhausleistungen sicherzustellen. Das Städtische Klinikum Braunschweig dagegen ist mit seinen im Krankenhausplan des Landes Niedersachsen fixierten 1.499 voll- und teilstationären Planbetten und seinen über 4.000 Mitarbeitenden nach Größe, Leistungsspektrum und regionalem Versorgungsauftrag in Niedersachsen in seiner Funktion als regionaler Anker der stationären Gesundheitsversorgung einzig vergleichbar mit den großen Universitätskliniken in Hannover (MHH) und Göttingen (UMG). Ebenso wie diese benötigt es wegen eines jahrzehntelang aufgelaufenen Sanierungsstaus Neubauten, deren Finanzierungsvolumen jeweils die Milliardenschwelle deutlich überschreiten wird. Anders als die MHH und UMG werden die vom Städtischen Klinikum ebenfalls benötigten Neubauten jedoch nicht vollständig durch den Landeshaushalt finanziert, sondern nur partiell durch Investitionsfördermittel unterstützt.  

Die nicht ausreichende staatliche Unterstützung für das Städtische Klinikum Braunschweig führt im Ergebnis dazu, dass hohe Kredite für die Neubauvorhaben aufgenommen werden müssen. Die daraus resultierende immer weiter ansteigende jährliche Ergebnisbelastung kann nicht vom Städtischen Klinikum und auch nicht allein von der Trägerin, der Stadt Braunschweig, kompensiert werden.

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