Bürgerbegehren

Mit einem Bürgerbegehren, seit 1996 in Niedersachsen möglich, können Bürgerinnen und Bürger beantragen, selbst über eine Angelegenheit der Gemeinde zu entscheiden.

Um erfolgreich zu sein, muss ein Bürgerbegehren von mindestens fünf Prozent der zur Kommunalwahl Wahlberechtigten unterstützt werden. Fünf Prozent sind in Braunschweig etwa 10.000 wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger. Ein erfolgreiches Bürgerbegehren mündet in einen Bürgerentscheid. Einige Themen sind für ein Bürgerbegehren nicht zulässig.

(Rechtsgrundlage: § 32 des Niedersächsische Kommunalverfassungsgesetzes - NKomVG)

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