Wahlorgane

bei Bundestagswahlen:

bei Europawahlen:

  • gibt es eine Kreiswahlleitung und einen Kreiswahlausschuss in jedem Landkreis und eine Stadtwahlleitung und einen Stadtwahlausschuss in jeder kreisfreien Stadt, sonst wie bei Bundestagswahlen.

bei Landtagswahlen:

  • entfällt die Zuständigkeit der Bundeswahlleitung und des Bundeswahlausschusses, sonst wie bei Bundestagswahlen.

bei Kommunalwahlen:

  • gibt es statt der Kreiswahlleitung und des Kreiswahlausschusses die Gemeindewahlleitung und den Gemeindewahlausschuss, sonst wie bei Landtagswahlen

Wie viele Briefwahlvorstände zu bilden sind, um das Ergebnis der Briefwahl noch am Wahltag feststellen zu können, bestimmt die Kreis- bzw. Gemeindewahlleitung.

Erläuterungen und Hinweise