Voraussetzungen für das Schöffenamt
Schöffinnen und Schöffen tragen eine hohe Verantwortung. Sie urteilen über andere Menschen und greifen dadurch zum Teil erheblich in deren Leben ein. Es versteht sich, dass jemand, der diese Verantwortung übernehmen will, bestimmte Voraussetzungen erfüllen sollte.
Am besten versetzen Sie sich einmal gedanklich in die Situation eines Angeklagten. Überlegen Sie, welche Eigenschaften und Fähigkeiten Sie von denen erwarten würden, die das Urteil über Sie sprechen werden. Lesen Sie weiter und vielleicht stellen Sie fest, dass Ihre Erwartungen sich mit den hier genannten Voraussetzungen decken.
Gesetzliche Vorgaben
Die gesetzlichen Vorgaben ergeben sich aus dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und dem Deutschen Richtergesetz (DRiG). Die wichtigsten sind nachfolgend aufgelistet.
- Deutsche Staatsangehörigkeit
- Alter mindestens 25 und höchstens 69 Jahre
- Wohnsitz in Braunschweig
- Keine relevanten Vorstrafen
- Gesundheit und Sprachkenntnis
- Keine Tätigkeit für die Stasi
- Keine Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit
- Ausgeschlossene Berufsgruppen
Die gesetzliche Vorgaben lassen sich in der Regel objektiv beurteilen und überprüfen.
Persönliche Fähigkeiten
Die persönlichen Fähigkeiten, die jemand mitbringen sollte, sind nicht per Gesetz festgelegt, vielmehr ergeben sie sich aus der Tätigkeit heraus.
Natürlich sind nicht bei jedem, der sich um ein Schöffenamt bewirbt, alle diese Fähigkeiten gleich stark ausgeprägt. Das muss auch nicht sein. Die Liste soll als Anhaltspunkt dienen, um für sich selbst eine Entscheidung zu treffen.
- Menschenkenntnis, Einfühlungsvermögen und soziale Kompetenz
Sie sollten in der Lage sein, sich in andere Menschen hinein zu versetzen. Auch und gerade wenn diese aus einem anderen sozialen Umfeld kommen als Sie selbst. So können Sie Handlungsweise und Motivation eines Menschen nachvollziehen, auch wenn Sie selbst anders handeln würden.
- Lebens- und Berufserfahrung
Als Schöffin oder Schöffe müssen Sie oft Situationen beurteilen, die Ihnen von Zeugen und/oder Angeklagten geschildert werden. Kenntnisse über das wahre Leben helfen Ihnen, das Geschilderte richtig einzuordnen.
Bei Jugendschöffinnen und -schöffen kommen hier Erfahrungen im Umgang mit Kindern und Jugendlichen dazu. Sie sollten schon wissen, wie Jugendliche "ticken".
- Logisches Denken und Intuition
Sie haben möglicherweise verschiedene, vielleicht widersprüchliche Aussagen und Beweismittel zu einem Fall. Bei Ihrem Urteil müssen Sie alles angemessen berücksichtigen.
- Vorurteilsfreiheit
Es ist nur zu menschlich, sich schnell ein Bild von einer Situation oder einem anderen Menschen zu machen. Doch dieses Bild kann falsch sein. Dessen müssen Sie sich bewusst sein. Und jederzeit bereit, Ihr Bild zu überdenken. Auf keinen Fall dürfen Sie sich von vorgefassten Meinungen anderer Personen, der Presse oder der Öffentlichkeit leiten lassen.
- Mut und Verantwortung für Gerechtigkeit
Als Teil des Gerichts fällen Sie ein Urteil über andere Menschen. Sie greifen damit zum Teil stark in deren Leben ein. Dieser Verantwortung müssen Sie sich bewusst sein und weder leichtfertig noch zu zaghaft damit umgehen.
- Standfestigkeit und Flexibilität
Was zunächst widersprüchlich klingt, hat aber doch seinen Sinn. Sie müssen als "rechtlicher Laie" Ihren Urteilsvorschlag auch gegenüber den Berufsrichterinnen und -richtern standhaft vertreten können. Allerdings sollten Sie sich dabei immer noch von besseren Argumenten überzeugen lassen.
- Kommunikations- und Dialogfähigkeit
Als Schöffin oder Schöffe dürfen Sie in der Verhandlung auch Fragen an Zeugen und Angeklagte stellen. Sie müssen sich dazu "verständlich machen", was bedeuten kann, sich in der Wortwahl auf die andere Person einzustellen. Auch in der Beratung mit übrigen Richterinnen und Richtern müssen Sie Ihre Ansicht mit Argumenten vertreten können.
- Kenntnisse über die Strafgerichtsbarkeit
Natürlich sollten Sie sich in Grundzügen mit dem Strafverfahren, der Organisation der Gerichte, der Bedeutung von Kriminalität und Strafe und Ihrer Rolle als Schöffin oder Schöffe auskennen.
Hierzu empfehlen wir Ihnen, über die Informationen unserer Seiten hinaus, die Broschüre "Bürgerinnen und Bürger im Richteramt"PDF-Datei416,46 kB, herausgegeben vom Niedersächsischen Justizministerium (Stand: Juli 2017).