Bauordnung und Zentrale Vergabestelle

Beschreibung

Beschreibung

Der Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle ist ein Teil der Bauverwaltung der Stadt Braunschweig und nimmt die Aufgaben der Unteren Bauaufsichtsbehörde nach der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) wahr. Er gliedert sich in die Abteilung Bauordnung, Abteilung Verwaltung, Brandschutz und Rechtsverfahren sowie die Abteilung Zentrale Vergabestelle.

Als Untere Bauaufsicht sind wir die grundsätzliche Anlaufstelle für alle Bauwilligen, Investor(inn)en und Entwurfsverfasser(innen), aber auch für Nachbar(inne)n und sonstige Beteiligte rund um die Realisierung eines Bauvorhabens und dessen Nutzung. Wir bieten Ihnen, insbesondere über unsere Beratungsstelle Planen- Bauen- Umwelt in der Abteilung Bauordnung, umfangreiche Beratungen zu allen Belangen, die für die Genehmigung und bis zur Realisierung Ihres Bauvorhabens von Bedeutung sind. Die Abteilung Bauordnung prüft federführend und entscheidet über alle Bauvoranfragen, Bau- und Abweichungsanträge. Sie betreut Mitteilungsverfahren (Bauanzeigen), statische Prüfungen und bautechnische Nachweise und stellt in der Regel das gemeindliche Einvernehmen im Sinne des § 36 Baugesetzbuch her. Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens beteiligt sie alle erforderlichen Fachdienststellen und Behörden und führt Abnahmen und Baukontrollen durch.

Darüber hinaus erteilt die Abteilung Bauordnung die Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Wohnungseigentumsgesetz, führt das Baulastenverzeichnis und ein umfangreiches Bauaktenarchiv, in dem Sie unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Bestimmungen Einsicht in abgeschlossene Genehmigungsvorgänge nehmen können, wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben. Ebenso erhalten Sie hier Auskünfte und Informationen aus dem Baulastenverzeichnis, zum Denkmal-, Umwelt- und Naturschutz als auch Auszüge aus Bauleitplänen, Stadtkarten und Luftbilder. Auch sind wir behilflich bei der Herstellung des Kontakts zur richtigen Stelle, wenn Ihr baurechtliches Anliegen in die Zuständigkeit eines anderen Fachbereiches oder Referats fallen sollte.

Neben der Prüf- und Beratungsfunktion überwacht die Abteilung Verwaltung, Brandschutz und Rechtsverfahren die baulichen Anlagen im Rahmen der Gefahrenabwehr nach der NBauO und hat darauf hinzuwirken, dass bauliche Anlagen, Grundstücke und Baumaßnahmen im Bereich der Stadt Braunschweig dem öffentlichen Baurecht entsprechen. Sie berät und informiert die Verantwortlichen und Betroffenen in allen Fragen des öffentlichen Baurechts. In diesem Zusammenhang sind in Kenntnis der oftmals unterschiedlichen Interessen von Bauherr(innen)en, Nutzer(inne)n und Nachbar(inne)n mit Augenmaß alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, um von der Allgemeinheit oder dem Einzelnen Gefahren abzuwehren, den Rechtsfrieden herzustellen und ein faires und verträgliches Miteinander zu befördern.

Seit Februar 2020 nimmt der Fachbereich zusätzlich die Aufgaben der Zentralen Vergabestelle für die gesamte Stadtverwaltung wahr. Die zuvor auf drei Fachbereiche verteilten Zuständigkeiten werden nun gebündelt in einer Organisationseinheit wahrgenommen. Neben einer höheren Verfahrenssicherheit soll damit auch die verstärkte Anwendung des elektronischen Vergabeverfahrens erleichtert werden. Die aktuell laufenden Ausschreibungen finden Sie hier (Öffnet in einem neuen Tab).

Zu den Aufgaben des Fachbereichs Bauordnung und Zentrale Vergabestelle gehören insbesondere:

  • Die umfassende Bauberatung und Antragsannahme
  • Die bau- und planungsrechtliche Prüfung aller Anträge, Anfragen und Abweichungen
  • Die Durchführung der Genehmigungsverfahren (einschl. Werbeanlagen)
  • Die Betreuung der Bau- und Abbruchanzeigen
  • Die Prüfung von Nachweisen und bautechnischen Unterlagen
  • Die Abnahme von Fliegenden Bauten
  • Die Abnahme bzw. Genehmigung von Veranstaltungen
  • Die Baukontrolle (einschließlich bauordnungsrechtlicher Abnahmen)
  • Die Betreuung der Vorgänge im Bereich des vorbeugenden Brandschutzes
  • Die Wiederkehrenden Prüfungen
  • Die Verfolgung baurechtswidriger Zustände und Ordnungswidrigkeiten
  • Die Durchführung von Widerspruchsverfahren auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts
  • Die Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach Wohnungseigentumsgesetz
  • Die Baulastenbearbeitung und Führung des Baulastenverzeichnisses und
  • Die Bauakteneinsicht und Führung des Bauaktenarchivs

Anschrift und Erreichbarkeit

Gliederung

Erläuterungen und Hinweise