Schusswaffen/-teilen und Munition, Eintragung/ Erwerb von

Beschreibung

Wer erlaubnispflichtige Schusswaffen/-teilen erwirbt, ist nach den gesetzlichen Vorgaben verpflichtet, dies der Waffenbehörde anzuzeigen.

Der Erwerb ist innerhalb von zwei Wochen der zuständigen Behörde anzuzeigen und die Waffenbesitzkarte zwecks Eintragung/Austragung vorzulegen. 

Munition

Auch für den Erwerb und Besitz von Munition für die eingetragenen Schusswaffen wird eine Erlaubnis benötigt. Die Munitionserwerbserlaubnis kann gleichzeitig mit dem Eintrag der erlaubnispflichtigen Schusswaffe/n beantragt werden. 

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