Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundehaltern: Meldung – Wegfall der Anerkennungsvoraussetzungen

Beschreibung

Werden die Anerkennungsvoraussetzungen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen nicht mehr erfüllt, ist dies nach § 3 Absatz 5 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG) der zuständigen Stelle mitzuteilen.

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