Großmarkt

Beschreibung

Großmarkt ist eine Veranstaltung im Sinne der Gewerbeordnung (GewO).

Ein Großmarkt ist eine Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Anbietern bestimmte Waren oder Waren aller Art im Wesentlichen an gewerbliche Wiederverkäufer, gewerbliche Verbraucher oder Großabnehmer vertreibt.

Der Veranstalter eines Großmarktes kann eine gewerberechtliche Festsetzung nach § 69 GewO beantragen. Mit dieser werden so genannte Marktprivilegien freigesetzt, die den Betreiber eines Marktes in die Lage versetzen, seine Veranstaltung an Sonn- und Feiertagen durchführen zu können. Die Festsetzung ist unter der Kontaktadresse zu beantragen.

Rechtsgrundlagen: Gewerbeordnung (GewO), nds. Feiertagsgesetz (NFG), Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)

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