Fahrgastbeförderungserlaubnis (erstmalige Erteilung)

Sie möchten Personen in Taxen oder Mietwagen befördern oder einen Krankenwagen fahren. Die Berechtigung hierzu (Fahrgastbeförderungserlaubnis) soll erworben werden.

Beschreibung

Wer ein Taxi fahren möchte, benötigt neben dem normalen Führerschein eine besondere Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung.

Am 19.03.2019 ist eine Änderung des § 48 Abs. 3 S. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung in Kraft getreten. Die Regelung dient der Klarstellung, dass vor Ausfertigung des Führerscheins zur Fahrgastbeförderung zunächst ein deutscher Kartenführerschein ausgestellt werden muss. Nur so können die Daten auch im Zentralen Fahrerlaubnisregister gespeichert werden.

Voraussetzungen für die Berechtigung, Taxen oder Mietwagen zu fahren, sind der Besitz der Klasse B (für PKW) seit mindestens 2 Jahren und ein Mindestalter von 21. Für Krankenkraftwagen reicht der Besitz der Klasse B von einem Jahr und ein Mindestalter von 19 Jahren aus.

Bei Erteilung der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird  ein gelber Fahrgastbeförderungsschein ausgestellt.

Die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung wird befristet erteilt. Der Erteilungszeitraum beträgt bis zu 5 Jahren.

Die Antragstellung kann mit Vollmacht erfolgen, bei der Abholung ist persönliches Erscheinen erforderlich.

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