Personalausweis Ausstellung erstmalig

* Personalausweis Ausstellung erstmalig
* in Deutschland besteht Ausweispflicht für Personen, die
o das 16. Lebensjahr vollendet haben,
o die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen und
o in Deutschland gemeldet sind.
* Antrag auf Ausstellung ist notwendig, wenn kein gültiges Passdokument (Reisepass oder vorläufiger Reisepass) vorliegt und die Person das 16. Lebensjahr vollendet hat.
* Jugendliche ab 16 Jahren können den Personalausweis selbst beantragen.
* Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren stellen alle sorgeberechtigen Elternteile den Antrag gemeinsam
* Gültigkeitsdauer hängt vom Alter ab:
o Personen unter 24 Jahren: 6 Jahre
o Personen ab 24 Jahren: 10 Jahre
* Kosten:
o EUR 37,00 für Personen ab 24 Jahren
o EUR 22,80 für Personen unter 24 Jahren
o EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
o EUR 13,00 Aufschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht an ihrem Hauptwohnsitz
o EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
* Bearbeitungsdauer: Ab Antragstellung mindestens zwei Wochen
* zuständig: Bürgeramt am Hauptwohnsitz oder jedes andere Bürgeramt

Beschreibung

Für jeden Deutschen besteht eine Ausweispflicht ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, sofern er im Inland gemeldet ist.

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