Wehrerfassung/Datenübermittlung an die Bundeswehr

Informationen zur Registrierung aller Wehrpflichtigen

Beschreibung

Aktueller Hinweis:

Ab dem 1. Juli 2011 ist aufgrund des Wehrrechtsänderungsgesetzes die regelmäßige Übermittlung persönlicher Daten an die Bundeswehr zur Wehrerfassung entfallen. Diese Datenübermittlung ist nur noch im Verteidigungs- und Spannungsfall zulässig.

Anstelle der Wehrerfassung erfolgt in Zukunft eine Datenübermittlung nach §58 Wehrpflichtgesetz. Danach übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr jährlich Daten von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im folgenden Jahr volljährig werden. Diese Daten dürfen nur zur Übersendung von Informationsmaterial der Streitkräfte verwendet werden.

Sie können dieser Datenübermittlung widersprechen (siehe Downloads/Links).

Details

Kontakt

Downloads / Links

Erläuterungen und Hinweise