Besuchsaufenthalt (Verpflichtungserklärung)

Möchten Sie jemanden aus dem Ausland zu einem Besuchsaufenthalt in Deutschland einladen? Hier erfahren Sie, wie Sie die dafür notwendige Verpflichtungserklärung abgeben können.

Beschreibung

Viele Menschen sind in der Situation, dass sie räumlich von ihren Familienangehörigen, Freunden und Verwandten, oftmals mehrere tausend Kilometer, entfernt leben. Diese räumliche Trennung hat dabei ganz unterschiedliche Gründe. Was jedoch die Menschen eint, ist der Wunsch des Wiedersehens.

Für Sie als Gastgeber, der die jeweilige Person zu sich in die Bundesrepublik Deutschland einlädt, ist von Wert, dass Sie durch die Abgabe einer sogenannten Verpflichtungserklärung den Nachweis darüber erbringen, dass Sie für die eingeladene Person/en während ihres Besuchsaufenthaltes u.a. den Lebensunterhalt sicherstellen.

Durch die Abgabe einer Verpflichtungserklärung, erklären Sie durch Ihre Unterschrift unwiderruflich, dass Sie für sämtliche Kosten der eingeladenen Person während seines/ihres Aufenthaltes in der Bundesrepublik Deutschland aufkommen werden.

Dazu zählen insbesondere:

  • Kosten des Lebensunterhaltes
  • Krankenkosten (z.B. für einen Arztbesuch oder Kosten einer Operation)
  • Anfallende Ausreisekosten

Anfallende Krankenkosten müssen im Vorfeld durch den Abschluss einer Reisekrankenversicherung abgesichert werden. Diese Reisekrankenversicherung ist bei der deutschen Auslandsvertretung im Original nachzuweisen.

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