Trichinenuntersuchung (Übertragung der Probennahme)

Die Probenahme zur Untersuchung von Wildschweinen kann auf den Jäger übertragen werden.

Beschreibung

Für bestimmte zum menschlichen Verzehr erlegte Wildtierarten wie z. B. Wildschweine ist zusätzlich zur Schlachttier- und Fleischuntersuchung eine Untersuchung auf Trichinen vorgeschrieben.

Dazu müssen an festgelegten Stellen des Tierkörpers geeignete Proben entnommen werden. Diese Probenahme kann dem Jäger übertragen werden, wenn der Jäger bei der Veterinärabteilung die erforderliche Sachkunde in einer Schulung nachgewiesen hat. Für die Übertragung der Probenahme wird dem Jäger eine Bescheinigung ausgestellt, die ihn berechtigt, zukünftig bei allen erlegten Wildschweinen die für die Trichinenuntersuchung erforderlichen Proben zukünftig zu entnehmen.

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