Untersuchungen bei der Schlachtung

Landwirtschaftliche Nutztiere sind bei der Schlachtung untersuchungspflichtig.

Beschreibung

Tiere, deren Fleisch zum Genuss für Menschen bestimmt ist (z. B . Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen, andere Paarhufer, Einhufer und Gehegewild), müssen vor und nach der Schlachtung amtlich untersucht werden.

Für Tiere, die in Braunschweig geschlachtet werden sollen, ist die Schlachtung beim amtlichen Tierarzt der Stadt Braunschweig telefonisch anzumelden. Bei Schlachtungen außerhalb Braunschweigs wenden Sie sich bitte an das jeweilige Veterinäramt.

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