Betriebliche Eigenkontrollen

Betriebsinhaber von Lebensmittel verarbeitenden Betrieben (auch Gastronomie) müssen regelmäßig Kontrollen und Mitarbeiterschulungen durchführen.

Beschreibung

Durch eine regelmäßige Prüfung der hergestellten und verarbeiteten Lebensmittel, der Lagerbedingungen und der Betriebshygiene wird die Lebensmittelsicherheit in einem Betrieb wesentlich verbessert. Nach den Bestimmungen des EU- Lebensmittelrechts  ist daher jeder, der gewerbsmäßig Lebensmittel herstellt, bearbeitet oder an andere abgibt, zu regelmäßigen Kontrollen im eigenen Betrieb verpflichtet. Diese Kontrollen müssen bei einer Überprüfung durch die Behörde nachgewiesen werden.

Auch die regelmäßige, innerbetriebliche Weiterbildung des Personals gehört zu den Aufgaben des Gewerbetreibenden. Durch die gezielte Schulung soll das Personal über die Risiken, die von falsch hergestellten oder behandelten Lebensmitteln ausgehen können, aufgeklärt werden, um gesundheitlichen Gefahren vorzubeugen.

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