Straßenfeste und Vereinsfeste mit Lebensmitteln, Märkte

Lebensmittelrechtliche Vorschriften gelten auch bei Straßen- und Vereinsfesten. Informieren Sie sich vorab bei der Abteilung Verbraucherschutz!

Beschreibung

Alle Veranstaltungen, auf denen Lebensmittel zubereitet und abgegeben werden, unterliegen den lebensmittelrechtlichen Anforderungen. Auch bei Straßen- und Vereinsfesten usw. müssen daher die Anforderungen an die Lebensmittelhygiene eingehalten werden, um Gesundheitsrisiken für die Teilnehmer zu vermeiden.

Über die geltenden Vorschriften werden Sie von der Abteilung Veterinärwesen und Verbraucherschutz telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch im Amt gebührenfrei beraten.

Details

Kontakt

Downloads / Links

Erläuterungen und Hinweise