Handelsklassenüberwachung

Bestimmte Lebensmittel werden nach Handelsklassen sortiert verkauft. Die Überwachung der richtigen Zuordnung und der korrekten Produktauszeichung ist eine Aufgabe der Abteilung Verbraucherschutz.

Beschreibung

Bestimmte Lebensmittel unterliegen den Bestimmungen des Handelsklassenrechts.

Wird ein verpacktes Erzeugnis im Einzelhandel angeboten, für das es gesetzliche Handelsklassen gibt, müssen die zur Kennzeichnung vorgeschriebenen Angaben deutlich sichtbar auf der Verpackung angebracht sein.

Nicht verpackte Produkte müssen am Ort des Verkaufs mit einem Schild ausgezeichnet sein, das die vorgeschriebenen Angaben über Art, Ursprung und Handelsklasse des Erzeugnisses enthält. Bei Eiern sind die Güte- und Größenklasse sowie einen Verbraucherhinweis zur Kühlung ab dem 18. Tag deutlich sichtbar anzugeben.

Die Überwachung der gesetzlichen Handelsklassenbestimmungen beim Obst- und Gemüseverkauf in Braunschweig wird von den Lebensmittelkontrolleuren der Stadt wahrgenommen. Hierzu werden regelmäßig Kontrollen in den Betrieben durchgeführt.

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