Namensänderung (behördliche)

Öffentlich-rechtliche Namensänderung des Vor- oder Familiennamens.

Beschreibung

Eine öffentlich-rechtliche Namensänderung soll Unzuträglichkeiten im Einzelfall beseitigen und ist nur möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.

Die Änderung des Vor- und Familiennamens hat absoluten Ausnahmecharakter.

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