Nottrauung

Das Standesamt wird in Fällen dringender Todesgefahr eine unverzügliche Eheschließung ermöglichen.

Beschreibung

Im Rahmen einer Nottrauung hat die Standesbeamtin/der Standesbeamte die Möglichkeit, das Verfahren zur Prüfung der Ehefähigkeit (Anmeldung der Eheschließung) abzukürzen. Bitte wenden Sie sich umgehend an das Standesamt, wenn wegen lebensgefährlicher Erkrankung eines Verlobten eine sofortige Eheschließung notwendig wird. In jedem Fall muss durch ein ärztliches Zeugnis bescheinigt werden, dass die Eheschließung nicht aufgeschoben werden kann. Außerdem hat das Standesamt die Geschäftsfähigkeit und die Einsichtsfähigkeit über die Bedeutung der Eheschließung auf Seiten der Verlobten zu prüfen. Eine Eheschließung ist nur möglich, so lange der Erkrankte geschäftsfähig ist. Deshalb zögern Sie bitte nicht, sich so schnell wie möglich mit dem Standesamt in Verbindung zu setzten.

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