Allgemeine Informationen zu Wahlen und Abstimmungen

Beschreibung

Alle allgemeinen politischen Wahlen auf den verschiedenen Ebenen werden vom Wahlamt der Stadt Braunschweig durchgeführt. Dazu gehören:

  • Europawahlen (alle fünf Jahre):
    • Wahl der deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament
  • Bundestagswahlen (alle vier Jahre):
    • Wahl der Abgeordneten des Deutschen Bundestages
  • Landtagswahlen (alle fünf Jahre):
    • Wahl der Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages
  • Kommunalwahlen:
    • Wahl der Mitglieder des Rates der Stadt Braunschweig und der Stadtbezirksräte (alle fünf Jahre)
    • Direktwahl der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters (alle fünf Jahre)

Auch für "Abstimmungen" (verschiedene Instrumente der Demokratie, mit denen  Bürgerinnen und Bürger außerhalb von Wahlen direkten Einfluss auf die Politik nehmen können) ist das Wahlamt der örtliche Ansprechpartner. Hier erfolgt unter anderem die Bestätigung des Wahlrechtes der auf den Unterschriftenlisten eingetragenen Personen.

Zu den Abstimmungen zählen auf kommunaler Ebene:

  • Bürgerbegehren
    Bürgerinnen und Bürger können beantragen, dass ein Bürgerentscheid durchgeführt wird, um über eine Angelegenheit der Stadt Braunschweig zu entscheiden, für die der Rat zuständig ist.
  • Bürgerentscheid
    Ist ein Bürgerbegehren erfolgreich, wird über die darin geforderte Sachentscheidung abgestimmt. Stimmberechtigt sind alle Bürgerinnen und Bürger Braunschweigs, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Einwohnerbefragung
    Der Rat kann die Einwohnerinnen und Einwohner zu einer Angelegenheit der Stadt befragen. Das Ergebnis der Befragung ist für den Rat nicht bindend.

auf Landesebene:

  • Volksinitiative
    Einwohnerinnen und Einwohner des Landes Niedersachsen können verlangen, dass sich der Landtag mit bestimmten Gegenständen der politischen Willensbildung (z.B. Einleiten oder Stoppen von Reformen, Einrichtung bestimmter Gremien, Stellungnahme des Landes zur Bundespolitik u.ä.) befasst.
  • Volksbegehren
    Einwohnerinnen und Einwohner des Landes Niedersachsen können den Erlass, die Änderung oder Aufhebung eines Gesetzes verlangen, das in die Gesetzgebungskompetenz des Landes fällt.
  • Volksentscheid
    Wird der Gesetzentwurf, der Gegenstand eines Volksbegehrens war, vom Landtag abgelehnt, können die Einwohnerinnen und Einwohner Niedersachsens durch eine landesweite Abstimmung eine andere Entscheidung herbeiführen.

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