BAföG (für Schüler)

Ausbildungsförderung für Schülerinnen und Schüler

Beschreibung

Schülerinnen und Schüler bestimmter Schulformen haben einen Rechtsanspruch auf Leistungen nach dem BAföG, wenn ihnen die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.

Es werden unter bestimmten Voraussetzungen Schülerinnen und Schüler von weiterführenden allgemeinbildenden Schulen und Berufsfachschulen ab Klasse 10 sowie Fach- und Fachoberschulen, Abendhauptschulen, Berufsaufbauschulen, Abendrealschulen, Abendgymnasien und Kollegs gefördert.

Der Ausbildungsbedarf ist in der Regel abhängig vom Einkommen und Vermögen der Auszubildenden und vom Einkommen der Eltern oder des Ehegatten. Die Förderung am Abendgymnasium und Kolleg erfolgt elternunabhängig.

Es ist ein Antrag erforderlich, der grundsätzlich beim Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern zu stellen ist. Beim Besuch des Abendgymnasiums und Kollegs ist das Amt am Schulort zuständig.

Sprechzeiten:

Eine Vorsprache ist nur mit vorheriger Terminvereinbarung möglich. Terminabsprachen könne Sie grundsätzlich entweder telefonisch, per E-Mail oder über das Online-Formular vornehmen.

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