Hundesteuer

Die Hundesteuer wird durch die kommunale Satzung festgesetzt.

Beschreibung

Hundesteuersätze:

In Braunschweig beträgt der Steuersatz pro Kalenderjahr

  • 120,00 EUR für einen Hund,
  • 204,00 EUR für jeden weiteren Hund

Für so genannte gefährliche Hunde gelten besondere Steuersätze. Gefährliche Hunde im Sinne der Hundesteuersatzung sind insbesondere Hunde der Rassen Bullterrier, American Staffordshire Terrier, Pit Bull Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit diesen Hunden.
Für alle gefährlichen Hunde gelten in Braunschweig folgende Steuersätze:

  • für den ersten gefährlichen Hund 600,00 EUR
  • jeder weitere gefährliche Hund 756,00 EUR
  • für jeden gefährlichen Hund, der nach dem 31.12.2020 angeschafft wurde 804,00 €

Unter bestimmten Voraussetzungen kann auf Antrag eine Hundesteuerermäßigung oder –befreiung gewährt werden.

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