Die Aufgaben des Wahlvorstandes und seiner Mitglieder

Aufgaben eines Wahlvorstandes© Stadt Braunschweig - Wahlamt

Vorbereitung und Durchführung der Wahl im Wahllokal

Folgende Dinge hat der Wahlvorstand vor Beginn der eigentlichen Wahlhandlung zu veranlassen:

  • Entgegennahme und Überprüfung der Wahlunterlagen, z. B. vom Hausdienst
  • Kontrolle der Anwesenheit aller Mitglieder des Wahlvorstandes
  • Aufstellen der Wahlkabinen, Anbringen von Aushängen und Ausschilderung
  • Verschließen der Wahlurnen nach Kontrolle, dass diese leer sind
  • Bereitlegen der Unterlagen (Stimmzettel, Wählerverzeichnis etc.) 
  • Regelung der Pausen der Wahlvorstandsmitglieder

Der Wahlvorstand

Zunächst einmal ist der Wahlvorstand, das sind alle in einem Wahlbezirk zusammen eingesetzten Helferinnen und Helfer, natürlich ein Team. Es gibt, wie in vermutlich jedem Team, ein gemeinsames Ziel und dafür zum Teil unterschiedliche Aufgaben:

Vorsitzende bzw. Vorsitzender (auch: Wahlvorsteherin bzw. Wahlvorsteher)

Schriftführerin bzw. Schriftführer (Schriftführung)

Stellvertreterin bzw. Stellvertreter (Stellvertretung)

Beisitzerinnen und Beisitzer

Der Wahlvorstand als Ganzes

trifft als eigenständiges Wahlorgan durch Abstimmung gemeinsame Entscheidungen z.B. wenn nicht eindeutig ist, ob eine Stimme gültig ist oder nicht. Bei Stimmengleichheit gibt dabei die Stimme der bzw. des Vorsitzenden den Ausschlag.

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