Förderprogramm für Winter- und Weihnachtsbeleuchtung in der Innenstadt (Antragstellung für 2024 am 31.10.2024 geendet)

Winterbeleuchtung in der Braunschweiger Innenstadt© Braunschweig Stadtmarketing GmbH/Christian Bierwagen

Stimmungsvoll beleuchtete Straßen, festlich in Szene gesetzte Plätze: Weihnachtsbeleuchtung ist ein zentraler Faktor für die Attraktivität von Innenstädten während der frequenzstarken Weihnachtszeit. Damit ist sie Anziehungspunkt für Einheimische und Gäste und Aushängeschild für eine belebte und stimmungsvolle Innenstadt. In Braunschweig kümmert sich die Braunschweig Stadtmarketing GmbH um eine umfangreiche Beleuchtung rund um den Weihnachtsmarkt und am Altstadtmarkt. In den Geschäftsstraßen finanzieren traditionell die Anliegerinnen und Anlieger einzeln oder im Verbund die Beleuchtung ihrer Straße und Plätze.

Um die Anliegerinnen und Anlieger sowie die Quartiers- und Werbegemeinschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit finanziell dabei zu unterstützen, hat die Stadt Braunschweig das Förderprogramm bis 2024 verlängert und insgesamt bis zu 50.000 Euro zur Verfügung gestellt, um damit einmalige Investitionskosten in Höhe von maximal 5.000 Euro zu fördern.

Förderrichtlinie 2023-2024

Voraussetzung dafür war, dass das geförderte Geschäft in der Braunschweiger Innenstadt liegt, es die Beleuchtung für mindestens zwei Jahre betreibt und dabei energieeffiziente Beleuchtung einsetzt. Alle Informationen zur Förderung und zur Antragstellung können Sie der Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen an Unternehmen für Investitionsvorhaben zur Winter-/ Weihnachtsbeleuchtung 2023-2024 in der Braunschweiger Innenstadt entnehmen.

Förderantrag 2024

Die Frist zur Antragstellung für 2024 ist am 31.10.2024 ausgelaufen.

Beleuchtungsbeispiele und Angebote

Zur Unterstützung der Unternehmerinnen und Unternehmer hat die Braunschweig Stadtmarketing GmbH im Vorfeld des Starts des Förderprogramms 2022 beispielhafte Angebote für winterliche / weihnachtliche Dekorationsmöglichkeiten von Geschäften bei verschiedenen Dienstleistern eingeholt.

Nachfolgend sehen Sie drei exemplarische Beleuchtungsbeispiele der LUX Momentum GmbH.

Die Vorschläge sind als Beispiele zum Aufzeigen der Möglichkeiten ausgewählt. Die Auswahl etwaiger Dienstleister und Anbieter steht den Betrieben selbstverständlich frei und hat keinen Einfluss auf die Förderfähigkeit.

Exemplarische Beleuchtungsbeispiele

Die folgende Fotostrecke zeigt exemplarische Beleuchtungsbeispiele.

Durch einen Klick auf den Pfeil wird das nächste Bild angezeigt.

Auszug Einzelmotive

Die exemplarisch gezeigten Produkte/Motive sind, unabhängig vom Förderprogramm, in verschiedenen Größen und Farben erhältlich und nicht maßstabsgetreu.

Die LUX Momentum GmbH (Öffnet in einem neuen Tab) berät Sie gern und informiert auch über weitere Produkte/Motive und Kombinationsmöglichkeiten.

© LUX MOMENTUM GmbH/MK Illumination GmbH

Dienstleister

Aufstellung von Dienstleistern aus dem Bereich Ausstattung und Dekoration zu Ihrer Orientierung. Diese stehen Ihnen auch unabhängig vom Förderprogramm als mögliche Ansprechpartner zur Verfügung. Wir haben uns dabei an dem Verzeichnis der Bundesvereinigung City- und Stadtmarketing Deutschland e. V. orientiert. Über einen Klick auf die Unternehmen erhalten Sie weitere Informationen. 

Alle Dienstleister im Überblick

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