Neue Richtlinie für E-Ladepunkte
Neue Folge der Reihe „EcoVibes: Wirtschaft & Umwelt“
Die nächste Folge der Online-Reihe „EcoVibes: Wirtschaft und Umwelt“ der Braunschweig Zukunft GmbH am 13. November, 13:00 Uhr, dreht sich um die Auswirkungen des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes (GEIG) auf Unternehmen und ihre Standorte. Das GEIG verpflichtet Nichtwohngebäude mit mehr als 20 Stellflächen ab dem 1. Januar 2025 dazu, mindestens einen E-Ladepunkt für Elektrofahrzeuge bereitzuhalten. „Besonders für Unternehmen ist es wichtig zu wissen, wie die Umsetzung des Gesetzes erfolgt und unter welchen Kriterien die neuen Regularien greifen“, so Gerold Leppa, Geschäftsführer der Braunschweig Zukunft GmbH.
Bei der 10. Ausgabe von „EcoVibes“ referiert Heiko Reckert, Senior Referent Energie- und Klimaschutzpolitik & Nachhaltigkeit vom ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss e. V., zunächst über die rechtlichen Hintergründe des Gesetzes. Im Anschluss veranschaulicht Jan Ole Dittberner, Prokurist der KOM|DIA GmbH, die Umsetzung des GEIG in Braunschweig und der Region. Er stellt bereits getroffene Maßnahmen vor und zeigt auf, wo die KOM|DIA als regionaler Ansprechpartner unterstützen kann.
Das GEIG hat zum Ziel, den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich zu beschleunigen und andererseits die Bezahlbarkeit des Bauens und Wohnens zu wahren.
Die Anmeldung zu der kostenfreien Online-Veranstaltung ist unter https://ladepunkte.eventbrite.de (Öffnet in einem neuen Tab) möglich.