Schülerfahrkarten jetzt online beantragen

Braunschweig, 22. April 2024 - Referat Kommunikation

Sozialdezernentin Dr. Christina Rentzsch gab gemeinsam Dr. Sandra Dittmann, Leiterin des Fachbereichs Schule und Stephan Kadereit, Abteilungsleiter Kommunale Schulaufgaben, den Startschuss für das neue Portal.© Stadt Braunschweig / Michaela Heyse

Eltern können ab sofort die Schülerfahrkarten für ihre Kinder über ein Online-Portal bequem von zuhause aus beantragen. Damit vereinfacht die Stadt den Prozess für die ungefähr 10.000 anspruchsberechtigten Schülerinnen und Schüler. Das Verfahren gilt bereits für das kommende Schuljahr 2024/2025. 

Schuldezernentin Dr. Christina Rentzsch gab am heutigen Freitag den Startschuss für die Digitalisierung der Schülerbeförderungsanträge. "Das Online-Verfahren entlastet ab dem neuen Schuljahr Eltern und die beteiligten Schulen. Das digitale Schülerticket steht für Kundenfreundlichkeit und effizientere Verwaltungsarbeit. Es ist eine Verbesserung für alle Beteiligten", erklärt Dr. Rentzsch. Bislang wurde der Antrag analog gestellt: Zunächst war ein Antragsformular auszufüllen, ein Passfoto beizulegen und die Bestätigung der Schule einzuholen. Auf dem Postweg erreichte der Antrag dann die Stadtverwaltung. 

Im Einsatz ist nun die Software myVIA des Unternehmens Stadt.Land.Netz, das sich im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung durchgesetzt hat. Antragstellende können sich einfach im Portal einen Account anlegen. Der Antrag wird direkt geprüft und es erfolgt eine umgehende Rückmeldung, wie die Chancen auf Bewilligung stehen. Die finale Entscheidung erhalten die Familien weiterhin über die Stadtverwaltung. Die Daten werden digital an den Verkehrsverbund Region Braunschweig (VRB) übermittelt, der dann die Fahrkarte als Chipkarte erstellt und den Antragstellenden über die Schulen zukommen lässt.      So ist es gelungen, einen digitalen Prozess von der Antragstellung bis zur Bestellung der Tickets beim VRB aufzulegen. 

In der Vergangenheit wurden die Anträge auf Grundlage einer individuellen Entfernungsmessung entschieden. Nun wird eine individuelle Prüfung nur noch in Ausnahmefällen nötig sein, zum Beispiel, wenn die Kilometergrenze unterschritten, aber ein ärztliches Attest eingereicht wird. Allerdings soll in Zukunft auch in diesen Fällen in einem zweiten Schritt eine Antragstellung online möglich werden. Für das kommende Schuljahr 2024/2025 können Anträge auch weiterhin in der bisherigen Papierform gestellt werden. 

Weitere Informationen zum Anspruch auf Übernahme von Schülerfahrkosten und zum neuen Portal gibt es hier.  (Öffnet in einem neuen Tab)

 

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Antrag auf Schülerbeförderung digital möglich

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