Anmeldung (Hauptwohnung)
Informationen zur Anmeldung nach einem Umzug nach Braunschweig.
Beschreibung
Die Anmeldung muss
- persönlich oder
- durch einen Bevollmächtigten
erfolgen. Bitte vereinbaren Sie dazu einen Termin unter folgendem Link:
Terminvereinbarung (Öffnet in einem neuen Tab)
Hinweis
Bei einem Zuzug aus dem Ausland müssen alle Mitglieder einer Familie anwesend sein. Hier ist eine Anmeldung durch einen Bevollmächtigten nicht möglich.
Trennen sich die gemeinsam sorgeberechtigten Eltern, und ein Elternteil zieht mit den Kindern in eine andere Wohnung, wird für die Anmeldung der Kinder die Einverständniserklärung des anderen Elternteils benötigt (siehe "Downloads/Links"). Diese Einverständniserklärung muss auch vorgelegt werden, wenn die Kinder von einem Elternteil zum anderen umziehen.
Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Zustimmung der Eltern anmelden.