Vollmacht zur Aushändigung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT)
Wichtige Informationen
Bearbeitungshinweise
Pflichtfelder sind mit * gekennzeichnet.
Zutreffendes bitte ankreuzen.
Datenschutz und Einwilligung zur Erhebung personenbezogener Daten
Beachten Sie bitte die datenschutzrechtlichen Informationen gemäß Datenschutz-Grundverordnung in den Hinweisen zum Datenschutz sowie in den Informationen zur Erhebung personenbezogener Daten.
Sofern Sie keine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten geben, kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.
Ausstellerin/Aussteller der Vollmacht bzw. Vollmachtgeberin/Vollmachtgeber:
Hiermit bevollmächtige ich:
gegenüber der Stelle für Ausländerangelegenheiten der Stadt Braunschweig dazu, sich meinen elektronischen Aufenthaltstitel aushändigen zu lassen.
Erklärungen: *
Ich erkläre (bitte jeweils eine Möglichkeit auswählen):
1. Den Brief mit der Geheimnummer, der Entsperrnummer und dem Sperrkennwort (PIN-Brief) habe ich erhalten: *
2. Ein bei der Stelle für Ausländerangelegenheiten vorliegender PIN-Brief soll der Bevollmächtigten/dem Bevollmächtigten in einem verschlossenen Umschlag übergeben werden: *
Wichtige Hinweise:
  1. Die zur Abholung bevollmächtigte Person muss volljährig sein und sich mit einem Lichtbildausweis ausweisen können.
  2. Der Pass der Ausstellerin/des Ausstellers der Vollmacht muss zur Abholung mitgebracht werden.
  3. Der PIN-Brief muss nicht mitgebracht werden.
  4. Die PIN für die Online-Ausweisfunktion kann bei Abholung durch eine Bevollmächtigte/einen Bevollmächtigten nicht geändert werden, da die Änderung nur durch die Inhaberin/den Inhaber selbst vorgenommen werden darf.

zur Vorlage bei der
Stadt Braunschweig
Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
Abt. Bürgerangelegenheiten - Ausländerangelegenheiten -
Friedrich-Seele-Straße 7
38122 Braunschweig
32.42-009 04.02.2022