Kosten- und Finanzierungsplan für einen Zuschuss nach der Sportförderrichtlinie der Stadt Braunschweig
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4. Finanzierung
- Eigenmittel des Sportvereins
(Sollten Aufwendungen für Eigenarbeit vorgesehen sein, so sind diese in entsprechender Höhe bei den "Eigenmitteln des Sportvereins" zu berücksichtigen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass nur tatsächlich belegte Zahlungen, wie z. B. Arbeitsentgelte und Bewirtungskosten als förderungsfähig anerkannt werden.)
- zweckgebundene Spenden
- Zuwendungen von Dritten
Bundes-/Landesmittel
sonstige Zuwendungen (bitte einzeln angeben)
- beantragter (zweckgebundener) städtischer Zuschuss
Insgesamt
5. Erklärung
Hiermit wird bestätigt, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist. Es sind auch keine diesbezüglichen Aufträge erteilt worden.
Dem Antragsteller ist bekannt, dass ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn vor Erhalt eines eventuellen Zuschussbescheids schriftlich beim Sportreferat anzuzeigen ist.
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben sowie der beigefügten Unterlagen wird bescheinigt.
Erklärung über die Ausschöpfung der eigenen Finanzierungsmöglichkeiten
Datum (TT.MM.JJJJ)
Unterschrift
0670-006 24.10.2023
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