Verwendungsnachweis für Zuwendungen zur Unterhaltung vereinseigener, gepachteter und gemieteter Sportstätten (Ziffer 3.6.3 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig)
Wichtige Informationen

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1. Antragstellerin/Antragsteller (Sportverein, Sportverband)
Hinweise zum Verwendungsnachweis:

  • Die Belege sind zu nummerieren und in folgende Kategorien einzuordnen:
    • Ausgaben für Personal (nur für tatsächlich vergütete Arbeitsleistung)
    • Ausgaben für Betriebskosten
    • Ausgaben für Versicherungen
    • Ausgaben für die Pflege von Spielfeldern
    • Erwerb von Maschinen und anderen Gegenständen über 1.000 €
    • Sonstige Ausgaben (z.B. Verbrauchsgüter, Instandhaltung von Gebäuden, Erwerb von Maschinen u. anderen Gegenständen unter 1.000 €, etc.)
  • Grundsätzlich nicht anerkannt werden Ausgaben für
    • Mieten/Pachten
    • öffentliche Abgaben
    • die Durchführung d. Sportbetriebs (z.B. Markierungsfarbe, Verbandsabgaben)
    • den Eigenanteil bei Zuwendungen zum besonderen Erhaltungsaufwand
    • Eigenleistungen, die nicht tatsächlich vergütet werden
    • gewerbliche Bereiche
2. Art des Antrags - Bitte auswählen -
Hinweis: Die einzelnen Ausgaben könnten auf den nächsten Seiten detailliert eingegeben werden.
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