Gymnasiale Beschulung: Kommunen arbeiten zusammen
Braunschweig, 7. April 2025 Stadt Braunschweig, Landkreis und Stadt Wolfenbüttel
Ab dem Schuljahr 2025/2026 soll es eine neue Regelung für Kinder aus der Samtgemeinde Sickte geben, die die 5. Klasse eines Gymnasiums besuchen möchten. Je nach Wohnort in der Samtgemeinde können die Schülerinnen und Schüler entweder ein Gymnasium in Braunschweig oder ein Gymnasium in Wolfenbüttel anwählen. Darauf haben sich die Stadt Braunschweig, der Landkreis Wolfenbüttel und die Stadt Wolfenbüttel geeinigt.
Die Schuldezernentin der Stadt Braunschweig, Dr. Christina Rentzsch, sowie die Schuldezernenten des Landeskreises Wolfenbüttel, Bernd Retzki, und der Stadt Wolfenbüttel, Thorsten Drahn, freuen sich über das Ergebnis konstruktiver Gespräche, die in den vergangenen Wochen stattgefunden haben: "Wir freuen uns, dass wir gemeinsam eine tragfähige und verlässliche Lösung für die Familien aus der Samtgemeinde Sickte in einer besonderen rechtlichen Situation gefunden haben. Dabei hat der Blick auf die Menschen vor Ort für uns alle Priorität."
Hintergrund ist die Änderung der Braunschweiger Schulbezirkssatzung. Im Mai 2024 hatte der Rat der Stadt Braunschweig beschlossen, den Schulbezirk der Braunschweiger Gymnasien zu verkleinern. Neben Teilen des Landkreises Gifhorn (Samtgemeinde Papenteich Nord) wurden auch Teile des Landkreises Wolfenbüttel (Samtgemeinde Sickte) aus der Schulbezirkssatzung herausgenommen. Grund dafür war, dass die Schülerzahlen an den Braunschweiger Gymnasien steigen. Besonders für das Schuljahr 2026/2027 werden Spitzenwerte prognostiziert, aber auch danach wird eine hohe Anzahl an Schülerinnen und Schülern erwartet. Die Stadt Braunschweig sorgt mit kurzfristigen Maßnahmen wie Schulraumcontainern oder externen Anmietungen für mehr Raum und baut die Kapazitäten an den Gymnasien langfristig aus. Da die räumlichen Möglichkeiten an den Braunschweiger Gymnasien mit diesen Maßnahmen an ihre Grenzen stoßen, wurde zusätzlich der Schulbezirk verkleinert. Es zeigte sich allerdings, dass – anders als im Landkreis Gifhorn – im Landkreis Wolfenbüttel eine besondere rechtliche Konstellation vorliegt.
Vor Jahrzehnten hatte die damalige Bezirksregierung die Schulträgerschaft für die Gymnasien in Wolfenbüttel vom Landkreis auf die Stadt übertragen. Das Niedersächsische Schulgesetz regelt in § 106, dass ein Landkreis keine eigenen Gymnasien führen muss, solange er sicherstellt, dass der Besuch eines Gymnasiums unter zumutbaren Bedingungen gewährleistet ist. Dies wurde im Landkreis Wolfenbüttel bislang damit gelöst, dass die Kinder aus Dettum, Mönchevahlberg, Weferlingen und Apelnstedt der Samtgemeinde Sickte, die aufs Gymnasium gehen wollten, dem Schulbezirk Wolfenbüttel und alle anderen Kinder aus der Samtgemeinde Sickte dem Schulbezirk Braunschweig zugeordnet waren. Mit der Änderung der Schulbezirkssatzung für die Braunschweiger Gymnasien war dies nun für letztere nicht mehr möglich.
Mit dem Ziel, eine verlässliche Regelung für die Familien aus der Samtgemeinde Sickte zu ermöglichen, wurde für die Neudefinition der Schulbezirke folgender Kompromiss gefunden: Der Landkreis Wolfenbüttel schließt mit der Stadt Wolfenbüttel und der Stadt Braunschweig eine Vereinbarung für drei Jahre. Sie bestimmt, dass die Ortschaften der Samtgemeinde Sickte auf die Schulbezirke der Wolfenbütteler und Braunschweiger Gymnasien aufgeteilt werden. So ist auch künftig sichergestellt, dass alle Kinder aus dem Landkreis Zugang zur gymnasialen Beschulung haben. Zugleich sorgt der Kompromiss für eine faire und angemessene Verteilung auf die Gymnasien der beiden beteiligten Städte.
Es wurde angestrebt, eine Zuordnung nach geografischer Nähe vorzunehmen. Dies war aber aufgrund der prognostizierten Schülerzahlen je Ortsteil nicht möglich. Für den Ortsteil Sickte wird im kommenden Schuljahr allerdings eine im Vergleich zu den anderen Orten der Samtgemeinde höhere Anzahl an Kindern erwartet, so dass Braunschweig die Versorgung im Besonderen im Spitzenjahr 2026/2027 nicht garantieren kann. Die Stadt Wolfenbüttel verfügt im Vergleich über mehr freie Kapazitäten an den Gymnasien. Daher sollen die Kinder aus dem Ortsteil Sickte dem Schulbezirk der Stadt Wolfenbüttel zusätzlich zugeordnet werden, die Kinder aus den Ortsteilen Hötzum, Neuerkerode, Volzum, Erkerode, Lucklum, Evessen, Gilzum, Hachum und Veltheim (Ohe) dem Schulbezirk der Braunschweiger Gymnasien. Es geht pro Jahrgang um insgesamt etwa 40 prognostizierte Schülerinnen und Schüler. Nach drei Jahren soll das Verfahren evaluiert werden. Für die Ortsteile Dettum, Mönchevahlberg, Weferlingen und Apelnstedt ändert sich nichts.
Ohne eine Neuregelung der Schulbezirke wären die Braunschweiger und Wolfenbütteler Gymnasien nach § 105 des Niedersächsischen Schulgesetzes für Schülerinnen und Schüler aus der Gemeinde Sickte, die dann in keinem Schulbezirk läge, gleichermaßen aufnahmepflichtig. Die Städte Braunschweig und Wolfenbüttel und der Landkreis Wolfenbüttel sind sich jedoch einig, dass ein Zustand der Planbarkeit für alle Beteiligten hergestellt werden sollte.
Die drei Kommunen werden nun ihren jeweiligen politischen Gremien entsprechende Änderungsvorschläge der Schulbezirkssatzungen zum Beschluss vorlegen. Sofern eine Zustimmung erfolgt, werden noch vor dem Beginn des kommenden Schuljahres entsprechende Vereinbarungen zwischen den Schulträgern geschlossen. Es ist geplant, den Familien aus der Samtgemeinde Sickte kurzfristig über die Grundschulen ihrer Kinder detaillierte Informationen zum weiteren Verfahren der Schulanmeldung zukommen zu lassen.