Kriegsvertriebene: Wer schon hier ist, soll sich bei der Stadtverwaltung melden
Braunschweig, 8. März 2022 - Stadt Braunschweig, Referat Kommunikation
Die Stadtverwaltung ruft Kriegsvertriebene aus der Ukraine, die sich bereits in Braunschweig aufhalten und zum Beispiel bei Freunden oder Verwandten untergebracht sind dazu auf, sich bei der Stadtverwaltung zu melden. Dies ist wichtig, damit die Stadt einen Überblick bekommt, wie viel Menschen schon hier sind. Diese werden auch auf die Verteilquoten angerechnet. Zudem gibt es die Möglichkeit, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zu erhalten. Wer keine solchen Leistungen beansprucht, kann sich ab sofort täglich in der Zeit von 9 bis 12 Uhr bei der Ausländerbehörde der Stadt Braunschweig, Friedrich-Seele-Straße 7, melden.
Es sind persönliche Vorsprachen unter Vorlage des ukrainischen Passes oder anderer Identitätsdokumente nötig. Mit längeren Wartezeiten muss gerechnet werden.
Wer hingegen Sozialleistungen beantragen will, soll sich zunächst im Fachbereich Soziales und Gesundheit, Abteilung für Migrationsfragen und Integration, Stelle Leistungsgewährung nach Asylbewerberleistungsgesetz, Naumburgstraße 25, melden, montags, mittwochs, freitags 9 bis 12.30 Uhr. Die dort erhobenen Daten der Antragstellerinnen und Antragsteller werden an die Ausländerbehörde weitergeleitet. Die Ausländerbehörde wird dann mit diesen Personen Kontakt aufnehmen, sobald das weitere Vorgehen bezüglich der Aufenthaltstitel geklärt ist. Deren genaue Form steht noch nicht fest.
Zudem hat sich der Fachbereich Kinder, Jugend und Familie hat sich auf die Aufnahme von ukrainischen Kriegsvertriebenen vorbereitet. Jugendliche (oder gegebenenfalls auch Kinder), die ohne ihre Eltern fliehen müssen oder auf der Flucht von ihnen getrennt wurden, sind natürlich auf besonderen Schutz angewiesen. Um diese Jugendlichen kümmert sich der Fachdienst für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Telefonisch ist dieser unter der Rufnummer 470-8246 zu erreichen. Die Stadt bittet um Verständnis, dass der Fachdienst aktuell aufgrund der allgemein hohen Hilfsnotwendigkeiten nur für denjenigen zur Verfügung stehen kann, die konkret die Aufnahme eines Jugendlichen planen oder bereits einen Jugendlichen ohne seine Eltern aufgenommen haben.