Neuer Mietspiegel veröffentlicht

Braunschweig, 9. April 2025 - Referat Kommunikation

© Stadt Braunschweig / Daniela Nielsen

Der neue Mietspiegel 2025 für Braunschweig ist mit der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt in Kraft getreten. Zuvor hatte ihn der Rat in seiner Sitzung am 1. April anerkannt. Der Mietspiegel ist auf www.braunschweig.de/mietspiegel (Öffnet in einem neuen Tab) zusammen mit einem Link zum Online-Mietpreisrechner einsehbar. 

Es handelt sich um eine Neuerstellung und damit Fortsetzung des qualifizierten Mietspiegels von 2022. Diese erfolgte auf Basis einer Neuerhebung, mit der die "ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH" aus Hamburg beauftragt wurde. 

Der Mietspiegel gilt für Wohnungen mit Wohnflächen zwischen 20 und 170 Quadratmetern und erstmals auch für Einfamilien- und Reihenhäuser sowie Doppelhaushälften. Für diese konnte in der Erhebung eine ausreichend große Datenmenge gesammelt werden. Im Vergleich zu früher stieg die Beantwortungsquote erheblich – aufgrund der mittlerweile geltenden Auskunftspflicht. 

Die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete liegt gemäß Erhebung in Braunschweig bei 7,60 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche (netto kalt), was einer Steigerung von rund sieben Prozent gegenüber dem Mietspiegel von 2022 entspricht. Seinerzeit lag die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete bei 7,08 Euro pro Quadratmeter. 

Zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für eine Wohneinheit werden auf die Basismiete, die sich nach der Wohnfläche bestimmt, Zu- und Abschläge gerechnet. Diese setzen sich aus Baujahresklassen, Lage- sowie Ausstattungsmerkmalen und möglichen Lärmimmissionen zusammen. Zur Feststellung der Lagemerkmale ist ein adressscharfes Straßenverzeichnis als Anlage zum Mietspiegel enthalten. 

Aktualisiert wurde auch der kostenfreie, barrierearm gestaltete Online-Mietpreisrechner. Er macht es möglich, nach Eingabe der erforderlichen Daten mit einem Mausklick die ortsübliche Vergleichsmiete für eine Wohneinheit zu berechnen. 

Ein qualifizierter Mietspiegel ist ein wichtiges Instrument der Mietmarktregulierung, da er Mieterinnen und Mietern ebenso wie Vermieterinnen und Vermietern rechtlich belastbare Orientierung bei Mieterhöhungen - im Zuge von Neuvermietungen oder Mietänderungen - gibt. Unter anderem darf die ortsübliche Vergleichsmiete gemäß niedersächsischer Mieterschutzverordnung bei Neuvermietungen um maximal zehn Prozent überschritten werden. Zudem gilt in Braunschweig nach Festlegung des Landes, dass sich die Miete bei bestehenden Mietverträgen innerhalb von drei Jahren maximal um 15 Prozent bis zur Höhe der ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen darf. Bundesweit gelten 20 Prozent. 

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