Zentrale Schulplatzvergabe für ukrainische Kinder gestartet
Braunschweig, 28. April 2022 - Stadt Braunschweig, Referat Kommunikation
Die zentrale Schulplatzvergabe für ukrainische Kinder und Jugendliche hat ihre Arbeit aufgenommen. Familien, die einen Schulplatz suchen, werden gebeten, einen Termin mit dem Bildungsbüro zu vereinbaren. Dies geht über das hier (Öffnet in einem neuen Tab) vorliegende Formular, das auch in ukrainischer und russischer Sprache ausgewählt werden kann, oder per E-Mail in Deutsch oder Englisch an spvbraunschweigde. Beraterinnen und Berater des Bildungsbüros der Stadt Braunschweig informieren im persönlichen Gespräch über die jeweils geeignete Schule und vermitteln den Schulplatz. Die Schülerinnen und Schüler können dann direkt bei diesem Termin an den einzelnen Schulen angemeldet werden. Unter der genannten Internetadresse finden sich weitere Informationen in ukrainischer und russischer Sprache.
Die Stadtverwaltung hat sich zur zentralen Schulplatzvergabe entschlossen, da mittlerweile 244 Kinder und Jugendliche an den Braunschweiger Schulen angekommen sind, davon 114 an Grundschulen und 130 an weiterführenden Schulen. Heute suchen deutlich mehr Kinder und Jugendliche Zuflucht in Deutschland als 2015/16, und dies in viel kürzerer Zeit.
"Eine zentrale Vermittlung von Schulplätzen wird umso wichtiger, je mehr Kinder und Jugendliche an den Schulen unterzubringen sind und je weniger freie Platzkapazitäten es an den Schulen gibt", erläutert Schuldezernentin Dr. Christine Arbogast. Zudem steige der Verwaltungsaufwand an den Schulen erheblich.
"Die Schulen haben mittlerweile über zwei Jahre Pandemiemanagement hinter sich und müssen direkt die nächste Herausforderung meistern", ergänzt Dr. Sandra Dittmann, Leiterin des Fachbereichs Schule. Mit der Zentralen Schulplatzvergabe und Anmeldung werden die Schulen entlastet. Aktuell ist nicht absehbar, wie viele Kinder und Jugendliche aus der Ukraine insgesamt an Braunschweigs Schulen ankommen werden. Das hängt zum einen von der Entwicklung des Krieges in der Ukraine ab. Zum anderen besuchen viele Kinder und Jugendliche aus der Ukraine zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht die Schule.
Dies könnte sich aber ändern. Hintergrund: Kinder und Jugendliche aus der Ukraine, die über ein Besuchsvisum verfügen und z. B. privat untergekommen sind, sind zwar nicht schulpflichtig, aber an den Schulen willkommen. Kinder und Jugendliche, die ein Aufenthaltsrecht (§ 24 AufenthG) erlangt haben, sind schulpflichtig, auf eine Durchsetzung der Schulpflicht wird aktuell aber verzichtet.
Das heißt: Die Familien können in beiden Fällen entscheiden, ob die Kinder zur Schule gehen sollen oder beispielsweise noch Zeit und Ruhe benötigen und zunächst bei ihren Familien bleiben. Auch eine Teilnahme am Online-Unterricht aus der Ukraine wird als Erfüllung der Schulpflicht angesehen. Insgesamt geht die Stadtverwaltung davon aus, dass bis zu den Sommerferien noch viele ukrainische Kinder und Jugendliche einen Schulplatz benötigen werden.
"Es ist uns wichtig, dass die Kinder und Jugendlichen, die zur Schule gehen möchten, einen passenden Platz finden", betont Dr. Christine Arbogast. "Dabei geht es erst einmal darum, dass sie in Braunschweig ankommen, ihren Tagesablauf strukturieren und soziale Kontakte knüpfen können." "In dieser dynamischen Situation zielt die zentrale Schulplatzvergabe auf eine koordinierte Verteilung an den Braunschweiger Schulen", ergänzt Dr. Sandra Dittmann.
Um Schülerinnen und Schülern aus der Ukraine zunächst die Möglichkeit zu geben, grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprache zu erlernen und sich im deutschen Schulsystem zu orientieren, richtet der Fachbereich Schule zusammen mit der Volkshochschule sogenannte Vorbereitungsklassen ein. Die ersten beiden Klassen starten Anfang Mai. Da diese Kapazitäten nicht für alle Kinder und Jugendlichen aus der Ukraine ausreichen, werden die Plätze zunächst an diejenigen gegeben, die diese Form der Unterstützung am dringendsten benötigen, z. B. weil sie ausschließlich kyrillisch alphabetisiert sind. Es sollen schrittweise weitere Vorbereitungsklassen eröffnet werden. Die Anmeldung erfolgt ebenfalls über die zentrale Schulplatzvergabe.