Interkommunales Gewerbegebiet Waller See: Vereinbarung über Abrechnungsfragen unterzeichnet

Braunschweig/Schwülper, 23. September 2024 - Gemeinsame Pressemitteilung der Gemeinde Schwülper und der Stadt Braunschweig

Die Stadt Braunschweig und die Gemeinde Schwülper haben sich auf einen Modus für die noch ausstehende finale Kosten- und Einnahmeverteilung für den ersten Bauabschnitt des erfolgreichen interkommunalen Gewerbeparks Waller See – Braunschweig geeinigt. Bürgermeisterin Brigitte Brinkmann und Oberbürgermeister Dr. Thorsten Kornblum unterzeichneten eine entsprechende Vereinbarung, der zuvor die Ratsgremien beider Kommunen zugestimmt hatten. 

„Wir freuen uns, eine Einigung gefunden zu haben, die die Interessen beider Seiten angemessen berücksichtigt“, betonen Brigitte Brinkmann und Thorsten Kornblum in einem gemeinsamen Statement. „Damit ist die Basis gelegt, auch bei der weiteren Entwicklung des interkommunalen Gewerbegebiets konstruktiv zusammenzuarbeiten.“

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung aus dem Jahre 1999 für den ersten Bauabschnitt, der auf dem Gebiet der Gemeinde Schwülper liegt, sah eine Kosten- und Einnahmeverteilung von 60 Prozent für die Stadt Braunschweig und 40 Prozent für die Gemeinde Schwülper vor. Die Gemeinde nahm 2017 die Option zur ordentlichen Kündigung wahr. Mit Ablauf des gekündigten Vertrages sind künftig die Stadt Braunschweig und die Gemeinde Schwülper für die Kosten und Erträge der auf ihrem Gebiet liegenden Teile des Gewerbegebiets allein verantwortlich. Offen war bislang noch die Abrechnung des Steuerausgleichs für die Stadt Braunschweig für die vereinbarte nachvertragliche Laufzeit bis zum 31. Dezember 2022. 

Die jetzt geschlossene Vereinbarung sieht als Teil der Gesamtverständigung vor, dass die aufgrund der starken Beanspruchung zeitnah erforderliche Straßensanierung und –erweiterung im Bereich der Zufahrt zum Gewerbegebiet einmalig jeweils zur Hälfte von beiden Vertragspartnern getragen wird. Hierdurch reduziert sich der von Schwülper an Braunschweig zu zahlende Gewerbesteueranteil um rund eine Million Euro auf etwa 2,07 Millionen Euro. 

Die Geltungsdauer des Steuerausgleichs endete mit Ablauf des Jahres 2022. Seit 2023 verwalten die beiden Gebietskörperschaften, wie es bei gebietsübergreifenden Gewerbeparks üblich ist, ihre Abschnitte grundsätzlich für sich, nicht ohne sich in Fragen, welche die Gesamtheit des Gewerbeparks betreffen, abzustimmen. Die Gewerbesteuererträge aus dem ersten, fast vollständig vermarkteten Bauabschnitt fließen seither vollständig der Gemeinde Schwülper zu. Für die Vermarktung des Braunschweiger Anteils des Gewerbegebiets, den zweiten Bauabschnitt, laufen derzeit die Vorbereitungen.

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