Geplanter Westfriedhof: Beteiligung der Öffentlichkeit soll beginnen

Braunschweig, 29. Oktober 2024 - Referat Kommunikation

Das vom Rat der Stadt Braunschweig beschlossene Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK 2030) sieht für die Weststadt und das Westliche Ringgebiet einen eigenen Ortsteilfriedhof vor. Der für die Anlage des Friedhofs Weststadt erforderliche Bebauungsplan liegt jetzt den Ratsgremien vor, um den Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit fassen. 

Der "Westfriedhof" soll auf einer Fläche am östlichen Rand der Weststadt, nördlich der Straße Am Lehmanger entstehen. Hier steht eine geeignete Fläche im Eigentum der Stadt Braunschweig zur Verfügung. Es handelt sich überwiegend um landwirtschaftliche Flächen (Details und Lagepläne in der Beschlussvorlage 24-24482PDF-Datei5,03 MB). 

Zwischen der für den Friedhof benötigten Fläche und dem östlich angrenzenden Gelände des Kleingartenvereins Lehmanger liegt eine weitere landwirtschaftliche Fläche, die im gültigen Bebauungsplan als Fläche für Sportanlagen festgesetzt ist. Dieses Planungsziel wird mit Planung und Realisierung des Friedhofs hinfällig. Stattdessen soll die Fläche als "Dauerkleingärten" festgesetzt werden. Damit kann zugleich dem anhaltend hohen Bedarf an Kleingärten entsprochen werden. Insgesamt geht es um eine Fläche von knapp fünf Hektar, von denen der eigentliche Friedhof knapp drei Hektar einnehmen wird. 

In der Weststadt und im Westlichen Ringgebiet besteht Bedarf für einen eigenen Friedhof. Die Entfernung zu den großen Friedhöfen an der Helmstedter Straße ist weit, was insbesondere älteren Angehörigen den Weg zum Besuch der Grabstätten und zur Grabpflege erschwert. In der Folge werden vermehrt die Friedhöfe in Timmerlah und Broitzem in Anspruch genommen, die eigentlich für diese Ortsteile vorgesehen sind. So hatte sich auch der Bürgerverein Weststadt e. V. mit einer Unterschriftensammlung für einen eigenen Friedhof stark gemacht. Die Verwaltung plant, das Bebauungsplanverfahren mit Satzungsbeschluss im Frühjahr 2025 abzuschließen und dann die Umsetzung in die Wege zu leiten. 

So geht es weiter: 

Nach der Anhörung des Stadtbezirksrats Weststadt wird die Verwaltungsvorlage im Ausschuss für Planung und Hochbau vorberaten. Die Entscheidung trifft der Verwaltungsausschuss. 

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