Kita-Entgelte
Beschreibung
Beschreibung
In diesem Sachgebiet werden Anträge auf Festsetzung der Entgelte für alle Kindertagesstätten (Städtische Kitas, Kitas freier Träger), die Einrichtungen der Teilzeit- Schulkindbetreuungen und die Kindertagespflege bearbeitet.
Eine Antragstellung ist erforderlich sofern das Kind im Monat des Betreuungsbeginns in einer Kindertagesstätte oder in der Kindertagespflege das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Für den Bereich der Schulkindbetreuung ist ein Antrag nur notwendig soweit eine Entgeltbefreiung nach § 1 Abs. 3 Satz 3 des Entgelttarifs beantragt werden soll (maßgebliches Einkommen unter 23.000 € jährlich).
Die Antragsformulare finden Sie im Downloadbereich.
Termine sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Wir bitten das Online-Terminformular (Öffnet in einem neuen Tab) zu nutzen.
Ansprechpartner für ihr Anliegen finden sie über diesen Link:
Zuständigkeit Zuschüsse & Entgelte (Öffnet in einem neuen Tab)