Stadtbezirksräte
Beschreibung
Das Gebiet der Stadt Braunschweig ist in 19 Stadtbezirke eingeteilt. Die politischen Vertretungen dieser Bereiche sind die Stadtbezirksräte. Nach den §§ 93 und 94 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) haben die Stadtbezirksräte bestimmte Entscheidungs- und Mitwirkungsrechte, soweit es sich um Angelegenheiten handelt, die den eigenen Stadtbezirk betreffen. Die namentlichen Bezeichnungen der Stadtbezirke verweisen auf die geographische Lage.
Weitere Informationen zu den Stadtbezirksräten finden Sie unter: