Schiedsverfahren
Bei bestimmten Rechtsstreitigkeiten besteht die Möglichkeit, diese außergerichtlich in einem so genannten Schiedsverfahren beizulegen.
Beschreibung
Die in den 12 Schiedsamtsbezirken der Stadt Braunschweig tätigen Schiedspersonen führen heute sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten als auch in bestimmten Strafsachen Schlichtungsverfahren erfolgreich durch. Neben den offiziell erfassten Schlichtungsverfahren gibt es viele erfolgreiche Schlichtungen der Schiedspersonen, die zur Beilegung von Streitigkeiten führen, bevor sie das Stadium eines förmlichen Verfahrens erreichen konnten. Die Schlichtungsverhandlung wird von der Schiedsperson mit dem Ziel geführt, eine gütliche Einigung der Parteien zu erreichen. Die Parteien sollen zu einem Vergleichsabschluss bewegt werden. Ein solcher Vergleich beendet nicht nur den Streit, sondern ist für die Streitenden meist befriedigender als ein Gerichtsurteil, weil es hier keinen Sieger und keinen Besiegten gibt. Die Kosten des Schlichtungsverfahrens sind mit ca. 50 EUR gering. Örtlich zuständig ist immer das Schiedsamt, in dessen Bezirk der Antragsgegner wohnt.