Beantragung Waffenbesitzkarte Vereine
Beschreibung
Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen wird durch eine Waffenbesitzkarte (WBK) erteilt. Eine WBK kann auch einem schießsportlichen Verein als juristische Person erteilt werden.
Die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen wird durch eine Waffenbesitzkarte (WBK) erteilt. Eine WBK kann auch einem schießsportlichen Verein als juristische Person erteilt werden.