- Antrag(schriftlich oder elektronisch)
Bei Antragstellung für eine natürliche Person (auch als eingetragener Kaufmann oder geschäftsführender Gesellschafter einer Personengesellschaft):
- Personalausweis bzw. bei Ausländern Pass
- Führungszeugnis für Behörden, Belegart OG
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9
- Steuerliche Bescheinigungen aller Finanzämter, in deren Bezirk der Antragsteller in den letzten drei Jahren gewohnt hat und ggf. zusätzlich in deren Bezirk er gewerblich tätig war.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamtes für das jeweilige Spiel
Bei Antragstellung für eine juristische Person:
- Handelsregisterauszug
- Personalausweis bzw. bei Ausländern Pass aller vertretungsberechtigten Personen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister, Belegart 9, für die juristische Person und alle vertretungsberechtigten Personen
- Führungszeugnis für Behörden, Belegart OG für alle vertretungsberechtigten Personen
- Steuerliche Bescheinigungen für die juristische Person von allen Finanzämtern, in deren Bezirk sie in den letzten drei Jahren gewerblich tätig war.
Für alle vertretungsberechtigten Personen sind diese Bescheinigungen von allen Finanzämtern vorzulegen, in deren Bezirk diese in den letzten drei Jahren gewohnt haben und ggf. zusätzlich in deren Bezirk sie gewerblich tätig waren.
- Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamtes für das jeweilige Spiel
Bei der Ausübung des Gewerbes als persönlich haftender Gesellschafter einer Personengesellschaft sind auch für die Personengesellschaft Unterlagen gemäß der oben angeführten Vorgaben vorzulegen:
- Handelsregisterauszug (nicht bei einer GbR)
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Steuerliche Bescheinigungen
Unabhängig von der Rechtsform der antragstellenden Person ist ein Unbedenklichkeitsbescheinigung des Bundeskriminalamtes für das jeweilige Spiel einzureichen.